«zusätzlich Beiliegendes, Beigefügtes, etwas daneben übermitteltes, das Weitere, Zusätzliches, das daneben Bestehende oder Vorhandene; auch, (Schriftwesen) hinten angefügter Abschnitt, einer E-Mail beigefügte Datei, (Wirtschaft) erläuternde, ergänzende Dokumente des Jahresabschlusses eines Unternehmens(Jurisprudenz) spezifische Ergänzung eines Gesetzestextes». Quelle Wiktionary, Eintrag Anhang.